Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, bei km 38.1, in FR Leipzig die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 120 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 40 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto, Einseitensensor, ES3.0.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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