Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 05.03.2016 auf der BAB 9, Eisenberg, Berlin-München, km 177,5, die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 162 km/h, zulässig waren 130 km/h. Die Überschreitung betrug 32 km/h. Beweismittel: Frontfoto, Lasermessung

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen im Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren  wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.

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