Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 10.09.2015 wurde auf der BAB 9, in Tautendorf, München-Berlin, km 193.5 der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit165 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 35 km/h. Beweismittel: Lasermessung, Foto, Bußgeld: 120,00 €
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bußgeldbescheid wurde von Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt.
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Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts in 27798 Gemeinde Hude, Altmorrhausen auf der L871 festgestellt,