Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde auf der BAB 9, Schleifreisen, München-Berlin, bei km 187,0, auf der Überholspur die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 145km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 45 km/h. Beweismittel: Piezomessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogenwurde Zentraler Bußgeldstelle Artern von übersandt.
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