Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 17.05.2016 auf der L 03, zw. Pingelshagen und Mühlen Eichsen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 82 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Lichtmessverfahren, Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landkreis Nordwestmecklenburg übersandt.

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