Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Aschheim, auf der A 99, Ri. AD Süd-West, A 96, Abschnitt 450, bei km 1,832, linke Spur die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 142 km/h, zulässig waren 120 km/h. Die Überschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel:  Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörung wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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