Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 25.04.2016  in Behringen, BAB 71, km 95,4, RF Schweinfurt die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 168 km/h, zulässig waren 130 km/h. Die Überschreitung betrug 38 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Video,  Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle Artern übersandt.

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