Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bremen, auf der A 281, FR BAB 1 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 85 km/h, zulässig waren 50 km/h. Die Überschreitung betrug 35 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörung im Ordnungswidrigkeitenverfahren wurde von Bußgeldstelle Bremen übersandt.
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