Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 24.01.2015 in der Gemeinde Bremen, auf der A 1, Höhe km 104,4, Spur 3, , FR Hamburg die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 128 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, TraffiStar S 330
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Bremen übersandt.
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