Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am in Dahlem-Schmidtheim, 851 Abzw. L204, FR Trier, die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 82 km/h, zulässig waren 70 km/h. Die Überschreitung betrug 12 km/h. Beweismittel: K1 Traffipax THP-S, Foto. Verwarnungsgeld von 20,00 € wurde angeboten.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Schreiben wurde von Bußgeldstelle Kreis Euskirchen übersandt.
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