Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Darmstadt, BAB A5/A67, km 520,700, Frankfurt am Main – Mannheim die zulässige Geschwindigkeit überschritten, dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 123 km/h, zulässig waren100km/h. Die Überschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Koaxialmessung, Foto

Verstoß gegen:  41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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