Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Schellerten-Wendhausen, auf der A 7, bei km 184,9, RF nord die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 104 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Messung mit ESO 3.0, Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Hildesheim übersandt.

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