Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Düsseldorf, auf der Bundesautobahn 46, auf der Fleher Brücke, bei Kilometer 75,136, Fahrtrichtung Neuss die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 106 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Vitronic PoliScan F1 HP
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Düsseldorf übersandt.
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