Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Eutingen im Gau, auf der A 81, Höhe km 628,765, Stuttgart-Singen die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 89 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 9 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, PoliScan Speed.

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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