Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 86925, Fuchstal, OT Hohenwart, auf der B 17, Höhe Zufahrt Gut Hohenwart die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 84 km/h, zulässig waren 70 km/h. Die Überschreitung betrug 14 km/h. Beweismittel: Einseitensensor, ES3.0, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.2 BKat
Zeugenanhörung im Ermittlungsverfahren wurde von Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberland übersandt.
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