Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 19.02.2106 in der Gemeinde Bockenem-Schlewecke, auf der A 7, km 202,0, RF süd, die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 103 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto, ESO 3.0
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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