Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am in Georgensmünd, B 2, km 1.4, Abschnitt 2550, Ri Weißenburg die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 121 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage-mobil- Einseitensensor ES3.0, Frontfoto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.

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