Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Groß Gerau, auf der A 67, bei km 15,0, FR Frankfurt/Köln, im Baustellenbereich die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 108 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät, Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Bußgeldbescheid wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel erlassen.

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