Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamburg, auf der BAB 25, bei km 1,7, am Ende der Lärmschutzwand, OT.-Nr. 612, i.R. Osten die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 101 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät und Foto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von übersandt.

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