Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 15.05.2016 in Irschenberg, auf der A 8 Ost, Ri. München, Abschnitt 1040, bei km 9,694, linke Spur die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 126 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 26 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessanlage – stationär – TraffStar S 330, Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Straubing übersandt.
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