Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 22.01.2016 auf der BAB 4, km 170760, Jena, Richtung Dresden, 3. Überholspur die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 104 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Piezomessung, Frontfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Artern übersandt.
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