Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 16.06.2016 in Kirchheim, auf der BAB 4, Höhe km 364.250, Kirchheimer Dreieck, Richtung Dresden die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die mit Lasergerät gemessene Geschwindigkeit  129 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 29 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.

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