Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lengden, auf der BAB 31, bei km 52,495, FR Bottrop die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 92 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 32 km/h. Beweismittel:Messung mit Einseitensensor ES3.0, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle RP Kassel übersandt.
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