Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 08.04.2016 im Landkreis Göttingen, Gemarkung Münden, auf der BAB 7, km 290,000, Ri. Götingen, die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 132 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 32 km/h. Beweismittel: Messgerät: ES3.0, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Landkreis Göttingen übersandt.
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