Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rheda-Wiedenbrück, auf der Umgehungsstraße , B 64, Höhe Freih.-v.Stein-Alle die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 93 km/h, zulässig waren 70 km/h. Die Überschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Messgerät: ESO 3.0.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörung wurde von Bußgeldstelle Kreis Gütersloh übersandt.

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