Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Rheda-Wiedenbrück, auf der Umgehungsstraße , B 64, Höhe Freih.-v.Stein-Alle die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 93 km/h, zulässig waren 70 km/h. Die Überschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Messgerät: ESO 3.0.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörung wurde von Bußgeldstelle Kreis Gütersloh übersandt.
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.