Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 15.01.2016 in Rheda-Wiedenbrück, Umgehungsstraße (B 64), Höhe Freiherr-v. Stein-Allee wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 95 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Einseitensensor, Foto, Messgerät: ES3.0
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Gütersloh übersandt.
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