Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde, Rohrbach, auf der L 493, Höhe Mitfahrerparkplatz, FR A 65 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 93 km/h, zulässig waren 70 km/h. Die Überschreitung betrug 23 km/h. Beweismittel: Messung mit Vitronic PoliScan Speed.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen  wurde von Zentrale Bußgeldstelle Speyer (Rheinland-Pfalz) übersandt.

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