Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Sinsheim, auf der BAB 6, bei km 605,650, Mannheim – Heilbronn die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Dabei betrug die gemessene Geschwindigkeit 154 km/h, zulässig waren 120 km/h. Die Überschreitung betrug 34 km/h. Beweismittel: Messprotokoll,. Frontfoto Messgerät: Lasergerät PoliScan Speed.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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