Bei einer Geschwindigkeitsmessung am 19.01.2016 in Stuttgart, Schwieberdinger Straße, nach Wollinstraße, in Richtung Bundesautobahn, stadteinwärts wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 89 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 29 km/h. Beweismittel: Einseitensensor, Foto, Messgerät: ES3.0
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Bußgeldstelle Stuttgart übersandt.
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