Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Verl, Paderborner Straße, Höhe Marienstraße, FR Verl die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 80 km/h, zulässig waren 50 km/h. Die Überschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Messprotokoll TraffiStar S350 Semi2 mit Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Gütersloh übersandt.
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