Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Wartjenstedt, auf der B 6, Rtg. Hildesheim, i.H. km 18,550, vor Unterführung A 39 die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 87 km/h, zulässig waren 60 km/h. Die Überschreitung betrug 27 km/h. Beweismittel: Messprotokoll Traffistar S 350 stat. Anlage
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Zeugenfragebogen im wurde von Bußgeldstelle Landkreis Wolfenbütttel übersandt.
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