Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Horst, auf der Bundesautobahn A 7, im Bereich von km 18,4, Richtung Hannover die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 104 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Messprotokoll,.LEIVTEC XV3, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Harburg übersandte Zeugenfragebogen zur Ordnungswidrigkeitenanzeige
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