Es wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Landkreis Ludwigslust-Parchim, in Zahrensdorf, auf der B 5, Abs. 080, Strkm. 3,820, in Ri Ludwigslust um 34 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät Speedophot RADAR digital mit Foto 84 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren
„Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.”