Es wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit im Landkreis Ludwigslust-Parchim, in Zahrensdorf, auf der B 5, Abs. 080, Strkm. 3,820, in Ri Ludwigslust um 34 km/h, bei zulässigen 50 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Messgerät Speedophot RADAR digital mit Foto 84 km/h

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Bußgeldstelle Landkreis Ludwigslust-Parchim übersandte Anhörung im Bußgeldverfahren

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