Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 09661, Hainichen, OT Schlegel, auf der Straße des Friedens, B 169, 143 m bis Mitte Abzweig Schlegeler Straße, aus Rtg. Hainichen wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 78 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 28 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörung / Fahrerfeststellung wurde von Bußgeldstelle Landratsamt Mittelsachsen übersandt.

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