Die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 20.07.2015 in 12347 Berlin, Neuköln, BAB 100, Tunnel/OT Britz Nord, Richtung Seestraße, SK33B um 6 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden 66 km/h. Beweismittel: Messgerät , Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.1.1 BKat
Aktenführende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Berlin
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