Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 13405, Berlin Rd, Kurt-Schumacher-Damm 174 / Ri. BAB 111 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 73 km/h bei zulässigen 50 km/h mit einem Geschwindigkeitsmessgerät festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 23 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Polizeipräsident Berlin übersandte Vordruck Anhörung
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