Bei einer Geschwindigkeitsmessung in 2354, L 100, Abs. 190, km 6,458, Kreuzungsbereich L 100 / B 109, FR Mittenwalde wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 89 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h, um 19 km/h festgestellt. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Poliscan und Messfoto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.3 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Uckermark übersandt.
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