Es Wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften in 50321 Brühl, auf der B 265, Abs. 46, Höhe km 2,2, Rtg. Brühl
um 32 km/h, bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Einseitensensor Messgerät: ES3.0 102 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Rhein-Erft-Kreis
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