Die Geschwindigkeitsmessung am 13.11.2015 in 55543 Bad Kreuznach, Gensinger Straße, Höhe Haus-Nr. 32 -80 ergab 56 km/h. Damit wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften von 50 km/h um 6 km/h überschritten. Beweismittel: Einseitensensor ES3.0, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Bad Kreuznach
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