Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in 77694, Kehl-Sundheim, Hauptstr. HsNr.336a, Fahrtrichtung Stadtmitte die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 30 km/h 46 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 16 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung speedophot RADAR digital und Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kehl übersandte Formular Anhörung
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