Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde 26.11.2015 die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Aßlar, BAB 45, Richtung Dortmund, km 159,750 um 18 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: Lasergerät 78 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.1.34 BKat
Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren.
Die Fachanwälte für Verkehrsrecht bei der Blitzerkanzlei.de haben diese Messstelle bereits überprüft. Gerne beraten wir Sie umfassend und kostenlos bei Fällen zu dieser Messstelle. Sie wurden hier geblitzt oder gelasert? Dann in nur 2 Minuten kostenlose Beurteilung erhalten.