Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde 26.11.2015 die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Aßlar, BAB 45, Richtung Dortmund, km 159,750  um 18 km/h bei zulässigen 60 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Messgerät: Lasergerät 78 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.1.34 BKat

Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel  übersandte Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren.

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