Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bielefeld, auf der BAB A 2, bei km 329,415, linke Spur, FR Hannover die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 135 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 35 km/h. Beweismittel: Sensormessung, Fahrverbot für 1 Monat
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bußgeldbescheid wurde von Bußgeldstelle Bielefeld übersandt.
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