Am 14.08.2015 wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Borna, auf der Leipziger Straße, Richtung Leipzig um 24 km/h bei zulässigen 50 km/h überschritten. Die Messung mit Messgerät ergab 74 km/h, Beweismittel: Messgerät, Frontfoto

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.1.5 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Leipzig

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