Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bruchsal, BAB 5, km 609,500, Frankfurt – Basel die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 132 km/h, zulässig waren 100 km/h. Die Überschreitung betrug 32 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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