Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bruchsal, BAB 5, km 609,500, Frankfurt – Basel die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 122 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 42 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed und Foto
Verstoß gegen: § 25 Abs 2a StVG, § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörungsbogen im Bußgeldverfahren wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.
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