Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bruchsal, BAB 5, km 609,500, Frankfurt – Basel die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung ergab 102 km/h, zulässig waren 80 km/h. Die Überschreitung betrug 22 km/h. Beweismittel: Messung mit Lasergerät PoliScan Speed

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Zeugenfragebogen wurde von Zentraler Bußgeldstelle Karlsruhe übersandt.

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