Es wurde außerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in Castrop-Rauxel, auf der BAB 42, bei km 57,600, Richtungsfahrbahn Dortmund um 33 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden 115 km/h

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen erließ Bußgeldbescheid

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