Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Chemnitz, Zeisigwaldstr., i.H. Bushaltestelle, FR Steinweg um 31 km/h bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden 61 km/h, Beweismittel: Messung mit PoliScan und Frontfoto,
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Chemnitz übersandte Vordruck Anhörung
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