Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Cremlingen, BAB 39 die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 80 km/h 116 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 36 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messprotokoll mit Frontfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Landkreis Wolfenbütttel übersandte Vordruck Anhörung
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