Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gem. Kaltenkirchen, auf der B 4, Kreuzung L 210 die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 88 km/h bei zulässigen 50 km/h durch Sensormessung mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 38 km/h und führte zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle:  Bußgeldstelle Kreis Segeberg übersandte Formular Anhörung

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